Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In Kaufverträgen für Wohnungsbaugrundstücke wird künftig die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen von mindestens 5 KwP (Kilowatt-Peak) zur Erzeugung, Nutzung und Speicherung von Strom aus Erneuerbaren…