Geplante Freiflächen-Solaranlage in Leeheim – Riedstädter Grüne fordern Maßnahmen zum Schutz des Bodens

Zur aktuellen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02. beantragt der Magistrat, einen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage „Am Golfplatz III“ in Leeheim aufzustellen. Sebastian Wispel, Fraktionsvorsitzender der Riedstädter Grünen erklärt dazu: „Wir befürworten die CO2-neutrale Stromerzeugung mit Solarzellen und stehen der Installation von Solarzellen positiv gegenüber. Gleichzeitig sehen wir jedoch kritisch, dass dafür landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden sollen.

Nach Ansicht der Grünen ist die Vermeidung weiterer Flächenversiegelungen ein wichtiger Aspekt, sodass PV Anlagen vorrangig auf bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen oder Dächern entstehen sollten. Allerdings müsse man jeden Vorhaben und jeden Standort individuell betrachten.

Am geplanten Standort sei zu berücksichtigen, dass aufgrund der Bodengegebenheiten eine landwirtschaftliche Nutzung nur mit künstlicher Bewässerung möglich sei. Aufgrund des Klimawandels, der Trockenphasen im Sommer und der sich verschärfenden Wasserknappheit ist ein Standort, der ausschließlich mit künstlicher Bewässerung landwirtschaftlich nutzbar ist, nicht zukunftsfähig. erklärte Wispel. Ein weiterer Aspekt sei, dass Photovoltaikanlagen nach Ende der Nutzung vollständig zurückgebaut werden können, sodass eine landwirtschaftliche Nutzung dann wieder möglich sei.

Daher wollen die Grünen mit einem Änderungsantrag sicherstellen, dass der Boden am Standort umfassend geschützt wird. In den Bebauungsplan soll aufgenommen werden, dass  eine Verdichtungen des Bodens durch schweres Gerät untersagt wird, dass Schraubenfundamente anstatt Beton genutzt werden müssen und die Anlage so geplant und ausgeführt werden muss, dass ein rückstandsfreier Rückbau möglich ist. Die konkrete Ausformulierung der Maßnahmen soll dem beauftragten Planungsbüro obliegen.

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