solaranlage, © ulrike leone, pixabay

Antrag: Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Grundstückskaufverträgen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In Kaufverträgen für Wohnungsbaugrundstücke wird künftig die Verpflichtung  zur Errichtung von Photovoltaikanlagen von mindestens 5 KwP (Kilowatt-Peak) zur Erzeugung, Nutzung und Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien installiert werden.

Der Magistrat sollte im Sinne einer effizienten Speichermöglichkeit auch mit Energieanbietern(Beispiel Entega) Gespräche führen, ob es sinnvoll sein könnte, wie in der Solarsiedlung Groß-Umstadt (ggfs. zusätzlich) einen zentralen Energiespeicher zu errichten.

Begründung:

Der Klimawandel ist mit sehr heißen Sommern seit einigen Jahren auch in Riedstadt als Realität spürbar. Sogar Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat vor einigen Wochen erkannt, dass er über 30 Jahre die Wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel nicht beachtete und einen Pakt für Klimaschutz und Wirtschaft vorschlug. Die Kommunen müssen aber auch schon jetzt die Maßnahmen zur Energiewende und Klimaschutz voranbringen. Um die Klimaziele Deutschlands überhaupt einhalten zu können, muss der in Deutschland er-zeugte Strom möglichst bald und vollständig aus regenerativer Quelle kommen – wir können und sollten es uns nicht erlauben, auf naheliegende Potentiale beim Ausweis neuer Wohnge-biete zu verzichten.In Fachkreisen ist es unbestritten, dass die eigene Stromerzeugung und Speicherung im Sinne der Energieeffizienz sinnvoller ist , als den Strom von einem Energieanbieter zu beziehen und entsprechend zu leiten. Auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit ist bei Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen unstrittig.

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