Antrag: Erstellung eines Konzeptes zur „energetischen Quartierssanierung“ und Beantragung der entsprechenden Fördermittel bei der KfW

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, für die Erstellung eines Konzeptes zur „energetischen Quartierssanierung“ gemäß den Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördermittel zu beantragen und auf Basis der Förderzusage das entsprechende Konzept anzustoßen bzw. zu beauftragen. Auf Basis des Konzeptes soll für die im Konzept zu benennenden Quartiere ein Sanierungsmanager gefördert werden. Nach Vorlage des Konzeptes entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über Beantragung von Fördergeldern der KfW für einen Sanierungsmanager für die im Konzept benannten Quartiere, sowie die Einstellung der verbleibenden Summen in den Haushalt 2020.

Begründung:

Riedstadt hat sich mit dem Klimaschutzkonzept durch Beschluss im Jahr 2013 Ziele für die Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen gegeben.
Gemäß der Antwort des Magistrats auf die Anfrage der GLR vom August 2018 kommt das Klimaschutzkonzept der Stadt Riedstadt nicht voran. Obwohl laut Auskunft der Stadt viele Maßnahmen in Umsetzung oder bereits abgeschlossen sind, steigt die Zahl der verbrauchten CO2-Äquivalente pro Einwohner seit 2011 sogar wieder deutlich an.

Wie die Zielwerte des Klimaschutzkonzeptes erreicht werden sollen, ist vor diesem Hintergrund mehr als unklar. Der Sommer 2018 hat exemplarisch gezeigt, was Klimawandel bedeutet – durch extreme Trockenheit und lange Hitzephasen wurde das Phänomen auch für die Bürger Riedstadts greifbar. Trotzdem wäre das Ziel der Bundesregierung, bis 2050 „weitgehend treibhausgasneutral“ zu sein, selbst bei Erreichung der Ziele des Klimaschutzkonzeptes in Riedstadt noch nicht umgesetzt.

Die Übersicht der Verbrauchergruppen zeigt, wo die großen Potentiale liegen: in der Verringerung des CO2 – Ausstoßes der privaten Haushalte. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion im August 2018 zum Thema „Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes in Riedstadt“ wurde deutlich, dass wir in Riedstadt zur Reduzierung des CO2-Ausstosses vor allem den privaten Sektor, das heißt unsere Bürgerinnen und Bürger, aktivieren und unterstützen sollten. Dies erfordert Maßnahmen weit über die Beratung hinaus auch in der Projektphase von Klimaeffizienzmaßnahmen. Hierzu wollen wir:

  • die Bürger im Aufsetzen entsprechender Projekte durch ein Handwerker-Netzwerk und in der Qualitätssicherung in der Umsetzung von Projekten unterstützen
  • In der Beratung proaktiv und quartierweise vorgehen bzw. die Bürger aktivieren, das heißt, die ähnlichen Strukturen und Problemfelder von Eigentümern in einheitlichen Wohngebieten (Alter, technischer Stand, Größe etc. der Häuser und Grundstücke, Fernwärmeanbindung etc.) berücksichtigen bzw. nutzen
  • in der Beratung auf in den Gesamtnutzungskosten (bzw. der „Warmmiete“) möglichst neutrale Maßnahmen setzen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ein Förderprogramm, dass genau diesen Maßgaben Rechnung trägt, aus zwei Teilen besteht und auf folgenden Rahmenbedingungen basiert:

  • Zuschuss in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten
  • zur Erstellung von energetischen Konzepten und für die Leistung von Sanierungsmanagern
  • für Kommunen und kommunale Unternehmen
  • einfache Antragstellung und schnelle Bearbeitung
  • Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
  • Förderungszeitraum für Sanierungsmanager 3-5 Jahre (Förderung erfolgt quartierweise, kann also für unterschiedliche Quartiere in Summe auch länger laufen)

Die Aufgaben des Sanierungsmanagers sind:

  • Konzeptumsetzung planen
  • Akteure aktivieren und vernetzen
  • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
  • als zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung fungieren

Es geht also explizit um die Unterstützung der Bürger durch Beratung und Projektbetreuung – nicht um eine Projektbetreuung für Optimierungsmassnahmen an kommunalen Liegenschaften, die ja auch bereits durch die Teilnahme Riedstadts am kommunalen Energieeffizienz-Netzwerk des Kreises Groß-Gerau (KEEN) bearbeitet werden.

Weitere 20 % der Kosten sind durch die EU förderfähig.

Voraussetzung für die Förderung des Sanierungsmanagers ist die Erstellung eines „Integrierten Quartierkonzeptes“. Dies ist ebenfalls mit bis zu 85 % förderfähig und sollte kurzfristig bis zur nächsten Sitzungsrunde angestoßen werden (Angebotseinholung Dienstleister, Förderantrag KfW etc.), um die Förderung eines Sanierungsmanagers bis zu den nächsten Haushaltsberatungen beantragen zu können.

In Alter und Struktur ähnliche Quartiere im Sinne des KfW-Programms könnten in Riedstadt die folgenden Bauabschnitte sein (im Sinne eines unverbindlichen und nicht notwendigerweise vollständigen Vorschlags)

Goddelau: „Stockstädter Feld“ sowie „Friedrich- und Goethestraße“
Erfelden: „Riedstraße“

Auch die Erkenntnisse der 2000 durchgeführten AG mit dem Teilprojekt „Energetische Sanierung des Gebäudebestandes“ sollen einfließen. Dieses erarbeitete am Beispiel des Ortsteils Leeheim Umsetzungsstrategien und Maßnahmen zur energetischen Sanierung des Riedstädter Gebäudebestandes. So wurden u.a. eine erste Projektgruppe mit örtlichen Handwerkern, den regionalen Energieversorgern und einem ansässigen Kreditinstitut initiiert, um mögliche Umsetzungsprojekte bzw. Verbreitungsansätze in diesem Themenfeld zu diskutieren.

Basis: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energetische-Stadtsanierung/Finanzierungsangebote/Energetische-Stadtsanierung-Zuschuss-Kommunen-(432)/

Finanzierung:

  • Konzept: Förderung der KfW und ggfs. EU-Gelder, Rest (15-35 % der Auftragssumme) durch Umwidmung des Investitions-Vorsorgebetrags für die Umsetzung von KEEN – Massnahmen
  • Sanierungsmanager: Haushalt 2020

Verwandte Artikel